Fahrtkosten zur Arbeit können von der Steuer abgezogen werden. Hier können die Kosten sowohl mit dem Velo, dem Auto, oder dem ÖV entstanden sein. Bei dem Abziehen der Fahrtkosten gibt es verschiedene Details zu beachten. Denn die Fahrtkosten sind nicht immer anrechenbar und müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Ausserdem gilt ein Maximalbetrag der abziehbaren Kosten von CHF 3'000.